Für Ärzte

Sie möchten einen Ihrer Patient:innen in die SAPV aufnehmen? Wir machen es Ihnen so einfach wie möglich. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Verordnung, zu den Voraussetzungen und zu unserer Zusammenarbeit.

Ansehen

Die Verordnung der SAPV erfolgt über das Formular 63. So gehen Sie vor:

Prüfen Sie, ob Ihr Patient die Voraussetzungen für SAPV erfüllt: schwere, nicht heilbare Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und komplexem Versorgungsbedarf.

Füllen Sie das Formular 63 vollständig aus. Achten Sie besonders auf die Angaben zur Diagnose, und zum Symptomgeschehen.

03 — Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie Kontakt mit unserem Koordinationsbüro auf. Wir übernehmen die weitere Kommunikation mit der Krankenkasse und organisieren den Erstbesuch.

SAPV kann verordnet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Nicht heilbare, weit fortgeschrittene Erkrankung
  • Begrenzte Lebenserwartung
  • Komplexes Symptomgeschehen, das eine besonders aufwändige Versorgung erfordert
  • Ambulante Versorgung ist gewünscht und möglich
  • Standardversorgung durch Hausarzt und Pflegedienst reicht nicht aus
  • Symptomlast nicht ausreichend beschrieben
  • Prognose fehlt oder ist zu ungenau
  • Unterschrift oder Stempel fehlt
  • Additiv unterstützende Teilversorgung muss angekreuzt sein