Für Ärzte
Sie möchten einen Ihrer Patient:innen in die SAPV aufnehmen? Wir machen es Ihnen so einfach wie möglich. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Verordnung, zu den Voraussetzungen und zu unserer Zusammenarbeit.
Muster 63
Ausfüllhilfe
Direktkontakt
Die Verordnung Schritt für Schritt
Die Verordnung der SAPV erfolgt über das Formular 63. So gehen Sie vor:
01 — Indikation prüfen
Prüfen Sie, ob Ihr Patient die Voraussetzungen für SAPV erfüllt: schwere, nicht heilbare Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und komplexem Versorgungsbedarf.
02 — Formular 63 ausfüllen
Füllen Sie das Formular 63 vollständig aus. Achten Sie besonders auf die Angaben zur Diagnose, und zum Symptomgeschehen.
03 — Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie Kontakt mit unserem Koordinationsbüro auf. Wir übernehmen die weitere Kommunikation mit der Krankenkasse und organisieren den Erstbesuch.
Wann ist SAPV indiziert?
SAPV kann verordnet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Nicht heilbare, weit fortgeschrittene Erkrankung
- Begrenzte Lebenserwartung
- Komplexes Symptomgeschehen, das eine besonders aufwändige Versorgung erfordert
- Ambulante Versorgung ist gewünscht und möglich
- Standardversorgung durch Hausarzt und Pflegedienst reicht nicht aus
Typische Fehler vermeiden
- Symptomlast nicht ausreichend beschrieben
- Prognose fehlt oder ist zu ungenau
- Unterschrift oder Stempel fehlt
- Additiv unterstützende Teilversorgung muss angekreuzt sein
