Für Patienten
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) begleitet schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen medizinisch, pflegerisch und menschlich.
Wir betreuen Sie zu Hause oder im Pflegeheim und sind rund um die Uhr für Sie da.
Was ist SAPV?
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine besondere Form der medizinischen Versorgung für Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen. Unser interdisziplinäres Team aus Ärzten, Pflegefachkräften und weiteren Spezialisten versorgt Sie kompetent, damit Sie Ihre letzte Lebensphase würdevoll und so selbstbestimmt wie möglich in Ihrer vertrauten Umgebung verbringen können.
SAPV ist eine Kassenleistung und wird von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für Sie entstehen keine Kosten.
Voraussetzungen
SAPV kann in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben eine schwere, unheilbare Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung
- Ihr Krankheitsbild erfordert eine besonders aufwändige medizinische oder pflegerische Versorgung
- Sie möchten zu Hause oder in Ihrer Pflegeeinrichtung versorgt werden
- Ihr behandelnder Arzt stellt eine SAPV-Verordnung (Formular 63) aus
- Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigt die Versorgung
Aufnahme & Ablauf
So läuft die Aufnahme in die SAPV-Versorgung ab:
Leistungen
Unser Team bietet Ihnen und Ihren Angehörigen folgende Leistungen an:
- Spezialisierte ärztliche Betreuung rund um die Uhr
- Pflegerische Versorgung durch qualifizierte Palliativpflegekräfte
- Schmerztherapie und Symptomkontrolle
- Psychosoziale Begleitung für Patient:innen und Angehörige
- Koordination aller an der Versorgung beteiligten Fachkräfte
- Beratung und Unterstützung der Angehörigen
- Notfallversorgung, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche
Kosten
Die SAPV ist eine gesetzliche Kassenleistung. Für Sie entstehen keine Kosten.
Alle gesetzlich Krankenversicherten haben Anspruch auf SAPV, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kosten werden vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte wenden sich bitte direkt an ihre Krankenkasse oder kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
